Jetzt ist Weihnachten vorbei und da die Feiertage dieses Jahr besonders arbeitgeberfreundlich gefallen sind, werden viele Fernstudenten zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub genommen haben. Urlaub ist ja eigentlich etwas Schönes, etwas vorauf man sich bereits seit Wochen oder Monaten freut und es kaum erwarten kann. Egal, ob man verreist oder seinen Urlaub daheim auf Balkonien verbringt – Man genießt die Auszeit von der Arbeit, kann sich ausschlafen und die Seele baumeln lassen.
Für Fernstudenten ist Urlaub aber nicht gleich Urlaub. Die freie Zeit muss nämlich für diverse Aufgaben herhalten: Zur Erholung, für Präsenzphasen und zum Lernen.
Wirklich viel Erholungszeit bleibt im Leben eines berufstätigen Fernstudenten daher nicht mehr übrig. Es ist ein wahrer Balance-Akt, seine Urlaubszeit so einzuteilen, dass genügend Zeit zum Lernen, als auch zur Erholung bleibt. Dabei ist Urlaub nicht eine Frage der Prioritäten, sondern des Zeitmanagements.
Urlaubsplanung gehört zum Zeitmanagement dazu
Im Verlauf eines Fernstudiums gibt es immer wieder Phasen, die eine intensive Vorbereitung und dementsprechend auch mehr Zeit erfordern. Das sind vor allem die Wochen kurz vor den Prüfungen, aber auch die Zeit bis zur Abgabe der Einsendearbeiten. Wer die Einsendearbeiten früher und nicht gerade auf den letzten Drücker erledigt, kommt hierbei weniger in Zeitnot. Zudem geht die Bearbeitung der EA deutlich schneller und weniger zeitintensiv von der Hand, als die Vorbereitung auf eine Klausur. Vor den Prüfungen nehmen sich die meisten Fernstudenten Urlaub, um den sehr umfangreichen Lernstoff zu wiederholen, zu üben und sich gründlich auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Eine Klausurvorbereitung ohne Urlaub ist zwar grundsätzlich auch möglich, jedoch deutlich stressiger und nervenaufreibender.
Nicht zu vergessen sind natürlich die Prüfungstermine selbst, sowie diverse andere Präsenzphasen während des Fernstudiums. Einige Präsenzen erfordern Anwesenheitspflicht, jedoch nehmen viele Fernstudenten auch gerne die freiwilligen Präsenzphasen zur Lehrstoffwiederholung oder Klausurvorbereitung in Anspruch. Verpflichtende Präsenzen fallen meistens auf die Wochenenden, sodass man sein Urlaubskontingent etwas schonen kann. Dies muss aber nicht immer der Fall sein. Bei einigen Fernstudien-Anbietern gehören auch ein- bis zweiwöchige Auslandsaufenthalte zum Pflichtprogramm eines Fernstudiengangs.
Und auch wenn es während eines Fernstudium nur einmal vorkommt und das Ende der Fernstudienzeit besiegelt, so ist die Abschlussarbeit sicherlich das zeitintensivste To Do auf der Liste.
Wie man sieht, besteht ein Fernstudium aus zahlreichen Terminen und ist äußerst zeitintensiv. Und obwohl man zum Großteil neben der Arbeit lernt, so kommt man früher oder später nicht um Urlaub herum. Es ist daher wichtig, rechtzeitig mit der Urlaubsplanung zu beginnen, um wichtige Termine wahrnehmen zu können. Urlaubsplanung ist ein wichtiger Bestandteil des Zeitmanagements eines jeden berufstätigen Fernstudenten. Wer sich nicht rechtzeitig Gedanken über die Einteilung seines Urlaubs macht, kann schnell in Zeitnot geraten.
Dabei sollte man bei der Urlaubsplanung sowohl ausreichend Zeit zum Lernen, als auch genügend Zeit zur Erholung einplanen.
Urlaub zum Lernen
Wer sich nicht permanent die Nächte um die Ohren schlagen und seine Wochenenden opfern will, reicht für intensivere Lernphasen Urlaub ein. Wie bereits erwähnt, betrifft das hauptsächlich die Zeit unmittelbar vor den Prüfungen. Da liegen die Nerven ohnehin schon blank, sodass sich Urlaub als äußerst sanftes Ruhekissen erwiesen hat. So kann man sich in der Zeit ausgeruht auf den Lernstoff konzentrieren und wird nicht durch Überstunden im Job oder andere berufliche Verpflichtungen vom Lernen abgehalten. Da lohnt es sich, eine oder besser zwei Wochen Urlaub am Stück zu nehmen, um gut vorbereitet zu den Prüfungen zu erscheinen.
Natürlich genügen zwei Wochen Urlaub nichts, wenn man während des Semesters nicht ausreichend gelernt hat. Ein solides Zeitmanagement während des gesamten Semesters ist Voraussetzung, damit sich der Urlaub zum Klausurvorbereitung überhaupt auszahlt. Falls man schon früher weiß, dass man vor den Prüfungen keinen Urlaub bekommt, muss man entsprechend vorausplanen. Entweder man reicht zu einer anderen Zeit Urlaub ein oder man teilt sich den Lernstoff so ein, dass man sich auch ohne längere Urlaubszeit auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten kann.
Es empfiehlt sich jedoch, den Vorgesetzten rechtzeitig über wichtige Termine zu informieren und seine Urlaubswünsche zeitnah zu äußern. Das ist zwar keine Garantie, dass man den Urlaub dann trotzdem bekommt, jedoch fängt der frühe Vogel ja bekanntlich den Wurm. Wer immer auf den letzten Drücker plant und dann mit dem Argument „Ich muss doch für mein Fernstudium lernen“ kommt, hat nicht nur geringere Erfolgschancen, sondern riskiert auch negative Bemerkungen seiner Kollegen. Ein Fernstudium ist in puncto Urlaub nun mal kein Freifahrtschein. Bei der Urlaubsplanung sollte man vor allem auf wichtige Pflichttermine, wie Klausurtermine oder Präsenzphasen achten. Fallen diese nicht auf ein Wochenende, muss man Urlaub nehmen. Je nachdem, wo die Prüfungen oder Präsenzen stattfinden, muss man ggf. auch noch Zeit für Hin- und Rückwege und evtl. auch Aufenthalte vor Ort einplanen und entsprechend mehr Urlaub einreichen.
Wenn der Urlaubsantrag genehmigt ist, sollte man den Urlaub dann auch wirklich zum Lernen nutzen. Dies ist leichter gesagt, als getan. Schließlich ist Urlaub auch freie Zeit ohne berufliche Verpflichtungen und Termine. Ohne die nötige Disziplin läuft man Gefahr, sich von anderen Alltäglichkeiten ablenken zu lassen und seine Lernzeit zu verbummeln. Und mit dem schlechten Gewissen steigt dann auch die Nervosität. Nur haben sich innere Unruhe und ein schlechtes Gewissen selten als Erfolgsfaktoren erwiesen. Man sollte daher möglichst rechtzeitig mit dem Lernen beginnen, um nach hinten raus nicht in Zeitnot zu geraten. Wer ausreichend Urlaub zum Lernen eingeplant hat und die Zeit auch intensiv zum Lernen nutzt, wird womöglich noch etwas „richtige Freizeit“ übrig haben. Und mit einem ruhigen (Lern)Gewissen macht diese dann auch viel mehr Spaß ;).
Urlaub zur Erholung
Obwohl die jährliche Urlaubszeit im Vergleich zum Lernpensum eines Fernstudenten nicht gerade üppig ausfällt, sollte nicht der gesamte Urlaub dem Fernstudium gewidmet werden. Es mag zwar verlockend sein, die verbleibenden Urlaubstage als eine Art Puffer zum Lernen im Hinterkopf zu behalten, allerdings sind lern- und arbeitsfreie Auszeiten und Erholungsphasen auch für einen Fernstudenten unerlässlich. Gerade Personen, die Doppelbelastungen, wie Beruf und Studium zu tragen haben, benötigen auch Auszeiten, in denen sie ihre Batterien wieder aufladen können. Wer komplett auf Erholungsurlaub verzichtet, wird sich über kurz oder lang an seinen körperlichen und psychischen Grenzen wiederfinden.
Genauso, wie Urlaub zum Lernen auch wirklich dem Lernen gewidmet werden sollte, dient Urlaub zu Erholung auch wirklich der Erholung. Natürlich spielt hierbei auch die Zeit, wann man den Urlaub nimmt, eine wichtige Rolle. Urlaub am Anfang des Semesters zu nehmen, wenn der neue Lernstoff eintrudelt ist sicherlich nicht optimal. Ebenso ist es wenig vorteilhaft, kurz vor den Prüfungen Erholungsurlaub zu planen, wenn man den Kopf nicht frei bekommt. Auch Erholungsurlaub muss sorgfältig geplant werden, damit er seinen Zweck erfüllen kann. Denn es macht wenig Sinn, während des Urlaubs aus lauter Stress permanent über den Skripten zu hocken. Schließlich gibt es während des Urlaubs Schöneres zu tun und meistens ist auch die nötige Konzentration nicht da.
Nimmt man hingegen Studienhefte mit an den Strand, muss man sich fragen, ob es dann noch Urlaub ist. Es ist weder zur Erholung, noch für die Lerneffizienz empfehlenswert, Erholungsurlaub mit dem Lernen zu verknüpfen. Denn in den meisten Fällen hat man weder von dem Einen, noch von dem anderen etwas. Wer sich vornimmt während des Urlaubs zu lernen und es dann doch nicht tut, wird von seinem schlechten Gewissen geplagt. Richtige Erholung kann bei einem schlechten Gewissen nicht wirklich aufkommen, sodass man nach dem Erholungsurlaub nochmals Urlaub zum richtigen Lernen einplanen müsste.
Idealerweise plant man seinen Urlaub nach den Klausuren, denn dann ist man wirklich urlaubsreif. Ist der ganze Lernstress erstmal vorbei, hat man sich seinen Erholungsurlaub auch wirklich verdient und kann diesen dann auch ohne nervige Gedanken an die Uni genießen. Zwischen den Klausuren und dem neuen Semester liegen einige Woche, an denen man wirklich stressfrei und mit ruhigem Gewissen entspannen kann. Ausgeruht und erholt kann man dann auch voller Energie ins neue Semester starten.
Hat man beim Fernstudium Anspruch auf Bildungsurlaub?
Da die Zeit beim Fernstudium ohnehin schon rar gesät ist und normaler Urlaub ebenfalls ein knappes Gut ist, wären zusätzliche Urlaubstage natürlich gerne gesehen. Diese könnte man durch einen Antrag auf Bildungsurlaub erhalten. Bildungsurlaub ist – wie der Name schon sagt – der beruflichen oder politischen Weiterbildung, er hat also nichts mit Erholungsurlaub zu tun.
Eine bundesweite Regelung des Bildungsurlaubs besteht nicht, da die verschiedenen Bundesländer über eigene Bildungsurlaubsgesetze verfügen. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Bis auf das Saarland gehen ansonsten alle Bundesländer von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus (im Saarland sind es sechs Arbeitstage). Grundsätzlich hängt der Anspruch auf Bildungsurlaub von der Dauer der Veranstaltung und ihren Inhalten ab. Einige Bundesbildungsgesetzte sehen hierbei vor, dass die Veranstaltung an mehreren aufeinander folgenden Tagen stattfinden oder auf berufliche bzw. politische Bildungsthemen ausgerichtet sein muss.
Die folgende Tabelle gibt eine kleine Übersicht über die entsprechenden Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Mehr Infos findet man in den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer.
Bundesland | Bildungsurlaub Regelungen | Mehr Infos |
---|---|---|
Berlin | Alle Beschäftigten, darunter auch Auszubildende haben in Berlin Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Kalenderjahren. Für Beschäftigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verdoppelt sich der Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Allerdings entsteht der Anspruch erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit. Der Bildungsurlaub kann für die berufliche und politische Weiterbildunge verwendet werden. Der Arbeitgeber muss 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme informiert werden. | Das Berliner Bildungsurlaubsgesetz |
Brandenburg | Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt im Land Brandenburg für alle Beschäftigten und Auszubildende 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren. Der Anspruch entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses. Man hat dabei Anspruch auf Freistellung von der Arbeit wenn man an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen zum Zwecke beruflicher, kultureller oder politischer Weiterbildung teilnimmt. Der Bildungsurlaub muss dem Vorgesetzten spätestens 6 Wochen vor Beginn der Freistellung schriftlich mitgeteilt werden. | Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg |
Bremen | Beschäftigten, sowie Auszubildende in Bremen haben einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren. Voraussetzung ist ein mindestens sechsmonatiges Beschäftigungsverhältniss. Der Bildungsurlaub muss der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Der Arbeitgeber ist 4 Wochen vor Beginn der Inanspruchnahme zu informieren. | Bremisches Bildungsurlaubsgesetz (BremBUG) |
Hamburg | Beschäftigte und Auszubildende haben Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub in 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren. Der volle Freistellungsanspruch für den laufenden Zweijahreszeitraum entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Die Weiterbildungsmaßnahme soll der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Beginn der Freistellung zu informieren. | Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz |
Hessen | Der Bildungsurlaub für alle Beschäftigten und Auszubildende in Hessen beträgt jährlich 5 Arbeitstage. Der Bildungsurlaub von 2 Jahren kann zusammengefasst werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. Die Bildungsveranstaltung muß an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden und der beruflichen, politischen oder allgemeinen Weiterbildung dienen. Der Arbeitgeber ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung schriftlich zu informieren. | Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub |
Mecklenburg-Vorpommern | Der Anspruch auf Bildungsurlaub in MV beträgt für alle Beschäftigten und Auszubildende 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Der bezahlte Anspruch auf Freistellung setzt die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung, sowie an Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren, voraus. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung muss beim Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden. | Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | Beschäftigte und Auszubildende (außer Beamte) haben einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub innerhalb eines Jahres. Der Anspruch von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmals nach sechsmonatigern Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden. Er kann für allgemeine, berufliche oder politische Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs ist dem Arbeitgeber mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. | Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen |
Nordrhein-Westfalen | In NRW haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefaßt werden. Auszubildende, Beamte und Mitarbeiter in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten haben keinen Anspruch. Ein Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch nach sechsmonatigem Bestehen seines Beschäftigungsverhältnisses. Die Freistellung kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen genutzt werden. Der Arbeitgeber ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich zu informieren. | Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) |
Rheinland-Pfalz | Der Anspruch auf Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz beträgt für Beschäftigte 10 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren. Auszubildende haben während der gesamten Ausbildungszeit Anspruch auf 3 Tage Bildungsurlaub. Der Anspruch entsteht bei Beschäftigten erst nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit, bei Auszubildenden nach einem Jahr. Die Bildungsfreistellung erfolgt nur für anerkannte Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung oder deren Verbindung. Der Anspruch ist beim Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen. | Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung |
Saarland | Arbeitnehmer und Auszubildende im Saarland haben Anspruch auf bis zu drei Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb eines Kalenderjahres. Der Bildungsurlaub wird nur dann gewährt, wenn für die beantragte Weiterbildungsveranstaltung in gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit verwendet wird. Für die Teilnahme an einer länger dauernden Bildungsmaßnahme kann der Anspruch von 2 oder mehr Jahren zusammengefasst werden. Der Bildungsurlaub wird für Veranstaltungen gewährt, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen. Die Freistellung ist spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber zu beantragen. | Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz |
Sachsen-Anhalt | Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Jahren kann zusammengefasst werden Die Freistellung erfolgt nur für anerkannte Veranstaltungen. Diese müssen thematisch einer berufsspezifischen Weiterbildung dienen. Der Arbeitgeber ist mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu informieren. | Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) |
Schleswig-Holstein | Alle Beschäftigten im Land Schleswig-Holstein (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Richter, Beamte) haben in einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsfreistellung in einem Kalenderjahr. Der Bildungsurlaub von mehreren Jahren kann zusammengefasst werden. Der Bildungsurlaub kann erst nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis beansprucht werden. Der Arbeitgeber ist 6 Wochen vor Beginn der Inanspruchnahme zu informierten. | Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) für das Land Schleswig-Holstein |
Ein Fernstudium dient i.d.R. auch der beruflichen Weiterbildung, jedoch sind die Chancen auf Bildungsurlaub meistens gering. Jedoch kann eine grundsätzliche Anfrage beim Arbeitgeber nicht schaden. Dies gilt auch für Bundesländer, die kein Bildungsurlaubsgesetz haben. Hier sind auch individuelle Vereinbarungen möglich. Vielleicht stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für einige Tage frei oder übernimmt einen Teil der Studien-/Kursgebühren. Fragen kostet nichts. Beim Gespräch sollte man jedoch stets die beruflich Notwendigkeit hervorheben und mit den Vorteilen der Weiterbildung für das Unternehmen argumentieren. Das erhöht die Chancen. Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Fernstudiums wird Bildungsurlaub jedoch öfters gewährt. Auch bei mehrtägigen Seminaren sind die Chancen auf Freistellung groß.
Fazit
Urlaub ist schön und wichtig. Jedoch kommt man als Fernstudenten i.d.R. nicht in den Genuss, den kompletten Urlaub zur Erholung nutzen zu können. Dafür stehen während des Semesters einfach zu viele Termine an. Neben dem Lernen muss man ausreichend Zeit für die Klausurvorbereitung und die Bearbeitung der Einsendearbeiten einplanen. Auch die Klausurtermine selbst, sowie Seminare und Präsenzveranstaltungen kosten den ein oder anderen Urlaubstag. Damit die Erholung nicht komplett auf der Strecke bleibt, sollte man den Urlaub nach Zweck unterteilen. Urlaub zum Lernen sollte für stressige und intensive Lernphasen und feststehende Termine genutzt und rechtzeitig eingereicht werden.
Feiertage, wie Weihnachten gilt es entsprechend zu berücksichtigen, da man während dieser Zeit meistens abgelenkt ist und höchstwahrscheinlich weniger zum Lernen kommt. Wenn man schon wertvollen Urlaub zum Lernen einreicht, sollte man sich sicher sein, diesen dann auch für den einen Zweck gebrauchen zu können. Ansonsten setzt man den (Lern)Urlaub in den Sand und muss später womöglich weitere Urlaubstage einreichen. Die Erholung bleibt dabei aus der Strecke. Gerade zwischen Weihnachten und Neujahr, wo viele Fernstudenten Urlaub eingereicht haben, ist es nicht immer leicht, die Balance zwischen Erholungs- und Lernphasen zu finden. Grundsätzlich ist es immer vorteilhaft, zwischen Urlaub zum Lernen und Urlaub zur Erholung zu unterscheiden, jedoch klappt das nicht immer. Anstatt halbe Sachen zu machen, kann man hier versuchen, sich die freien Tage einzuteilen.
Was man definitiv vermeiden sollte ist, komplett auf Erholungsurlaub zu verzichten. Studium, Job, Partner, Familie, Hobbys – Das alles kostet viel Zeit und kann sehr stressig sein. Die Doppelbelastung Studium – Beruf erfordert einen Ausgleich, bei dem man neue Kräfte schöpfen kann. Erholungsurlaub ist daher äußerst wichtig, um die leeren Batterien wieder aufzuladen. Doch auch der Zeitpunkt entscheidet. Erholungsurlaub vor stressigen Lern- und Prüfungsphasen ist wenig sinnvoll, da man nur die anstehenden Klausuren im Kopf hat. Idealerweise erholt man sich nach den Klausuren und vor Beginn des neuen Semesters.
Wer während des Semesters auf einen gut organisierten Zeitplan setzt, hat bereits einen soliden Grundstein gelegt. Eine rechtzeitige und zweckbestimmte Urlaubsplanung dient dann als sinnvolle Ergänzung und schafft wertvolle Lern- und Erholungsphasen. Zusätzlich zum normalen Urlaub kann man seinen Arbeitgeber auch auf zusätzlichen Bildungsurlaub ansprechen. Mehr als Nein sagen kann er ja schließlich nicht. Mit guter Planung kommt man als Fernstudent mit seinen Urlaubstagen gut klar und findet trotz Doppelbelastung ausreichend Zeit zum Lernen und zur Erholung ;)!
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