Urteil: Volle Studiengebühren trotz Turbo-Studium

Urteil: Volle Studiengebühren trotz Turbo-Studium

Der vorzeitige Abschluss eines nebenberuflichen Studiums berechtigt nicht zu einer Reduzierung der Studiengebühren. Für Aufsehen in diesem Zusammenhand sorgte der Fall eines ehemaligen Studenten, der seinen Abschluss an einer privaten Hochschule schneller als vorgesehen gemacht und daraufhin die monatliche Zahlung der Studienbeiträge eingestellt hat.

Über diesen Fall wurde bereits im Juli dieses Jahres berichtet. Damals verurteilte das Landsgericht Arnsberg den Turbo-Studenten zur Nachzahlung von Studiengebühren in Höhe von insgesamt 2.580 Euro, die bis dato aufgelaufen waren. Damals stand er vor der Entscheidung, das Urteil zu akzeptieren und zusätzlich noch weitere 7.000 Euro zu zahlen, die in den kommenden Jahren fällig geworden wären oder in Berufung zu gehen.

Er entschied sich, in Berufung zu gehen und das Urteil vom Landgericht prüfen zu lassen. Doch die Richter am Landsgericht Arnsberg gaben der Klage der privaten Hochschule wiederholt statt. Somit  steht fest: Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen (Aktenzeichen: I-3S 104/12).

Der ehemalige Student muss nun laut Spiegel.de gut 21.000 Euro für das Studium zahlen.

Der Fall des Turbo-Studenten

Die Geschichte von Marcel Pohl ist gleichzeitig die Geschichte eines mit Sicherheit sehr begabten, aber wohl auch sehr fleißigen Organisationstalentes. Der 22-jährige Bankkaufmann aus Arnsberg-Müschede im Sauerland hat sich neben seiner Berufsausbildung für ein nebenberufliches Studium entschieden.

An der privaten FOM Hochschule für Ökonomie und Management am Standort Dortmund studierte er Betriebswirtschaft und hat sowohl sein Bachelor- als auch seinen Masterstudium in der Rekordzeit von vier Semestern durchgezogen. Normalerweise üblich wären 11 Semester!

Während ein solches berufsbegleitendes Studium bei anderen im Regelfall (mindestens) fünf Jahre dauert, benötigte Marcel Pohl weniger als zwei Jahre, genauer gesagt nur 20 Monate. Diese rasante Erfolgsgeschichte brachte ihm die Bezeichnungen „Turbo-Student“ oder „Blitz-Student“ ein, die bei diesem Tempo überaus verdient und angebracht sind.

Wie geht das? oder „Der flotte Dreier“

Nicht nur für mich als ehemalige Fernstudenten (allerdings mit Abbruch) ist es eine berechtigte Frage, wie ein solches Studium auf der Überholspur zu meistern ist. Schließlich war Marcel Pohl hauptberuflich auch noch Azubi und hatte mit Berufsschule und Job mit Sicherheit genug zu tun.

Wenn ich mir vorstelle, neben meiner damaligen Ausbildung (auch zur Bankkauffrau) noch ein nebenberufliches Studium absolvieren zu müssen, wäre ich wohl reif für die Anstalt. Marcel Pohl hat jedoch genau das gemeistert und das auch noch in einem Blitztempo! Selbst die FOM hat zugegeben, dass eine Unterbietung der Regelstudienzeit in diesem extremen Ausmaß bisher noch nicht vorgekommen sei.

Wie geht das also? Laut Pohl war sein Blitz-Studium in einer Art Teamleistung möglich. Da die FOM ihre Vorlesungen nicht nur in Dortmund, sondern auch noch an 21 weiteren Studienzentren deutschlandweit anbietet und keine Anwesenheitspflicht besteht, haben sich die drei Freunde die Arbeit einfach aufgeteilt. Mithilfe dieses ausgeklügelten Lernplans begaben auf die akademische Überholspur: Obwohl alle drei am Standort Dortmund eingeschrieben waren, besuchten sie Vorlesungen an unterschiedlichen, in ganz Deutschland verteilten Studienzentren der FOM.

In der Praxis sah das dann so aus: Nachdem die drei tagsüber ihre Lehre absolvierten, besuchte jeder der Kommilitonen an den Abenden und Wochenenden die Seminare an verschiedenen Standorten der FOM. Jeder besuchte eine andere Veranstaltung und gab sein Wissen zu dem behandelten Thema an die an die anderen beiden Kollegen weiter. Auf diese Weise müsste jeder von ihnen nur ein Drittel aller Kurse besuchen.

Erst der Mix aus Teamarbeit, Fleiß und Organisationstalent ermöglichte es dem eiligen Trio in nur 20 Monaten 60 Prüfungen zu absolvieren und je 300 Leistungspunkte zu sammeln. Der BWL-Bachelor, der als Teilzeitstudium auf sieben Monate ausgelegt ist, gelang Marcel Pohl mit Zustimmung der Studienleitung so nach nur zwei Semestern. Nach dem ersten Abschluss legte er noch einen drauf und absolvierte das anschließende Masterstudium in zwei statt der vorgesehenen vier Semester.

Schnellerer Abschluss = Weniger Studiengebühren?

Nachdem er beide Abschlüsse in der Tasche hatte, stellte er die monatliche Zahlung der Studiengebühren an die private Fachhochschule  im Spätsommer 2011 ein. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Denn wer schneller fertig ist, zahlt nicht automatisch weniger.

Marcel Pohl scheiterte auch im zweiten Anlauf vor Gericht und muss trotz des außergewöhnlichen Tempos die vollen Studiengebühren an die Hochschule zahlen. Denn das außergewöhnliche Tempo nicht zur Verringerung der Studiengebühren. Jetzt wird der Turbo-Student weiterhin zur Kasse gebeten, bis die kompletten Studiengebühren abbezahlt sind. Und dabei handelt es sich nicht um Kleinbeträge.

Im Vergleich zu staatlichen Hochschulen oder der Fernuni Hagen als einzige staatliche Fernhochschule, sind die Studiengebühren bei privaten Anbietern wesentlich höher. Marcel Pohl studierte zunächst den Studiengang Business Administration mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.). Die Gesamtkosen belaufen sich hierbei auf 12.390 Euro, bzw. 42 Monatsraten à 295 Euro. Pohl zahlte monatlich, aber nur knapp zwei statt sieben Semester lang, dann war er mit dem Erststudium fertig.

Anschließend studierte er Management (Accounting & Finance) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.), den er ebenfalls in viel kürzerer als der üblichen Studienzeit erreichte. Die Kosten für den Master-Studiengang belaufen sich aktuell auf insgesamt 11.410 Euro, bzw. 24 Monatsraten à 395 Euro. Damals zahlte Marcel Pohl 350 Euro Studiengebühren pro Monat – Aufgrund des ebenfalls rasanten Tempos beim Master aber auch hier nur knapp zwei statt vier Semester lang.

Die Gesamtkosten für den Bachelor- und Masterstudiengang beliefen sich damals auf rund 21.000 Euro. Nach Erreichen der Abschlüsse kündigte er seinen Vertrag mit der FOM fristgerecht und stellte die Ratenzahlung ein. Weil er schneller fertig war, als ursprünglich vorgesehen, wollte der 22-Jährige auch nur einen Teil der Studiengebühren bezahlen.

Hochschule klagt und bekommt Recht – Warum?

Urteil: Volle Studiengebühren trotz Turbo-Studium

Nachdem der Muster-Student, der mittlerweile bei einer Bank in Frankfurt beschäftigt ist, die Zahlung einstellt, klagte die FOM und verlangte von ihm die kompletten Gebühren für fünfeinhalb Jahre, bzw. die vollen 11 Semester, auf die das Studium eigentlich ausgelegt war, zu begleichen. Nachdem die Hochschule bereits im vom Amtsgericht in Arnsberg Recht bekommen hatte, hat nun auch das Landgericht dieses Urteil in zweiter Instanz bestätigt. Damals waren ausstehende Zahlungen in Höhe von insgesamt 2.580 Euro Gegenstand der Verhandlung, nun kann die FOM aufgrund der bestätigten rechtskräftigen Gerichtsentscheidung weitere ausstehende Raten bei ihrem ehemaligen Studenten einklagen.

War der Absolvent während seines Studiums erfolgsverwöhnt und meisterte den Doppelabschluss in Rekordgeschwindigkeit, musste er vor Gericht eine doppelte Niederlage einstecken. Nach Scheitern des Berufungsverfahrens steht für Marcel Pohl fest: Er muss wohl oder übel muss die Gesamtkosten der Studiengänge von rund 21.000 zahlen. Somit hat sich seine Schnelligkeit zumindest aus finanzieller Sicht nicht gelohnt.

Denn bei den Kosten für die Studiengänge handelt es sich nicht um Semestergebühren, sondern um Festpreise. Bei der Zahlungsweise hat man grundsätzlich die Wahl: Entweder wird der Gesamtbetrag vor Studienbeginn auf einmal überwiesen oder monatlich per Bankeinzugsverfahren gezahlt.

Wirft man einen Blick in das Anmeldeformular der FOM, so muss der Teilnehmer unter Punkt „D. Zahlungsweise“ ausfüllen:

  • Der Gesamtbetrag wird vor Studienbeginn überwiesen.
  • Der Betrag wird per Bankeinzugsverfahren gemäß unten stehender Einzugsermächtigung gezahlt. Danach werden jeweils am 5. Eines Monats nach Studienbeginn die Raten eingezogen.

Man kann sich also zwischen dem Gesamtbetrag oder Monatsraten entscheiden. Die monatliche Ratenzahlung wird in den meisten Fällen genutzt, da nicht viele Studenten die doch recht hohen Studiengebühren gleich in voller Höhe begleichen können. So war es auch bei Marcel Pohl der Fall, wobei man in seinem Fall nicht vom Einziehen, als vielmehr vom Abziehen der Studiengebühren sprechen könnt.

Aber so ist es nun mal. Im Kleingedruckten des Anmeldeformulars unter Punkt „1. Teilnahmegebühren“ wird es noch etwas deutlicher:

„Die Gebühren werden für alle Studiengänge zu Beginn der Veranstaltung fällig.

Ratenzahlungen können vereinbart werden. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme nachgewiesen unverschuldet nicht möglich, kann in Härtefällen die Teilnahmegebühr bis zu 80 v.H. erlassen werden.“

Aus dem Anmeldeformular der FOM geht somit klar hervor, dass die volle Summe zu zahlen ist – unabhängig davon, ob man alles auf einmal bezahlt oder eine Ratenzahlung vereinbart. Auch bei Marcel Pohl befand das Gericht, dass die Tatsache, dass er den Betrag in monatlichen Raten abstottert, nicht daran ändere, dass die Fernhochschule ihre Leistung erbracht hatte und damit auch die vollen Gesamtkosten zu zahlen sind.

FOM-Rektor Burghard Hermeier meinte dazu, dass man sich zwar über jeden Studenten, der frühzeitig fertig ist, freue, die Verträge aber dennoch eingehalten werden müssen. Man könne schnellere Studenten da nicht bevorzugen. Der Rechtsanwalt der Hochschule, Rainer Guntermann, brachte es noch spitzer formuliert auf den Punkt:

„Wenn ein Glas Bier getrunken ist, kann ich dem Kellner nicht mehr sagen, dass ich den Vertrag kündige.“

Pohl hatte mit dem erfolgreichen Absolvieren beider Studiengänge sein Bier jedenfalls ausgetrunken, wonach dem Kellner nun sein Geld zustehe. So sahen es auch die Richter, die den schnellen Abschluss als Beleg für die erbrachte Leistung der FOM ansahen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Möglichkeit, die drei Prüfungen an verschiedenen Niederlassungen ablegen zu können wesentlich dazu beigetragen habe, dass ein solch rasantes Studientempo überhaupt möglich war. Wäre Marcel Pohl nur auf den Studienstandort Dortmund beschränkt gewesen, hätte den ausgeklügelten Lernplan im Dreier-Team nicht umsetzen und sein Studium nicht in so kurzer Zeit absolvieren können.

Auch billigten die Richter Pohl kein Kündigungsrecht der Ratenzahlungen wegen eines schnelleren Studienabschlusses zu. Schließlich habe die Hochschule mit den erlangten Abschlüssen ihren Teil des Vertrages erfüllt und somit auch Anspruch auf die kompletten Studiengebühren.

Im Anmeldeformular der FOM steht unter Punkt 4 a. zum Thema Kündigung:

„Bei Studiengängen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ist eine Kündigung jeweils zum Ende eines Studiensemesters mit einer Frist von 6 Wochen möglich.“

Man hat also ein Kündigungsrecht, aber lediglich bei einem Studienabbruch. Die bis dahin gezahlten Studiengebühren wären dann zwar weg, allerdings müsste man auch nicht weiterzahlen.

Bei Marcel Pohl lag offensichtlich kein Studienabbruch vor, schließlich hat er die kompletten Studiengänge absolviert. Trotz wesentlich kürzerer Studiendauer kommt er daher nicht günstiger aus dem Vertrag heraus.

Amtsgericht, Landgericht, Bundesgerichtshof?

Zwar wurde in der Verhandlung aufgrund des doch „rechtlich interessanten“ Falls die Zulassung der Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt, diese lehnte das Gericht jedoch ab. Grund: Es handle sich hierbei um einen Einzelfall, der keine grundsätzliche Bedeutung habe.

Fair oder Abzocke?

Professor Stefan Heinemann von der FOM kommentierte das Urteil als fair gegenüber anderen Studenten, da diese gegenüber Turbo-Studenten dann finanziell benachteiligt wären. Zudem sei das „Klausur-Hopping“ von Pohls Lernteam nur den wenigsten berufstätigen Studenten überhaupt möglich.

Doch nicht nur der Fairness-Faktor gegenüber anderen Berufstätigen und zeitlich eingeschränkten Personen, auch der Kostenfaktor spielt eine Rolle.

Würde jeder Student die Möglichkeit, bundesweit Vorlesungen zu hören so intensiv nutzen und zugunsten niedriger Studiengebühren, vor vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, könne die Hochschule ihre Kosten kaum decken.

Die FOM selbst beschreibt sich als gemeinnützige Einrichtung und nicht als gewinnorientiertes Unternehmen, welche die Gebühren lediglich zur Finanzierung des laufenden Studienbetriebs erhebe. Ich bin zwar der Meinung, dass eine Privathochschule durchaus ein nach Gewinn strebendes Unternehmen ist, doch auch dieses muss sich irgendwie finanzieren. Das ist ja auch der Grund, weshalb die Kosten bei privaten Fernstudien-Anbietern wesentlich höher ausfallen, als z.B. an der staatlichen Fernuniversität Hagen.

Daher halte ich es durchaus für berechtigt und auch gerecht, dass Marcel Pohl die vollen Studiengebühren zahlen muss, wobei ich seine Seite auch gut verstehen kann. Eigentlich hatten er und seine drei Freunde gemeinsam mit der FOM mit ihrer Erfolgsstory werben wolle, allerdings lehnte die FOM das Werbeangebot aus, ebenso wie Pohls Angebot, als Dozent an der Hochschule zu arbeiten.

Ähnlich wie Professor Heinemann, der „höchsten Respekt“ vor dem habe, was Marcel Pohl erreicht hat, beurteilte auch FOM-Chef Hermeier das Turbo-Studium als „extreme Leistung“. Dennoch sein ein Studium, das  nur auf einen schnellen Erfolg ausgelegt ist, problematisch und nicht zur Nachahmung empfohlen. Das war wohl auch der Grund, warum die FOM die Erfolgsgeschichte nicht vermarkten wollte.

Ich bin auch recht froh über diese Entscheidung, da ich diese Einzelfälle, in der hochbegabte Studenten für unsereins unerreichbare Höchstleistungen erbringen zwar bewundernswert, aber auch abschreckend finde. Sie bilden nun mal nicht die Realität dar.

Obwohl die FOM Pohls Geschichte nicht zu Werbezwecken nutzen wollte, wäre sie durchaus bereits gewesen, ihm ein Stipendium zu gewähren. Er hätte nur rechtzeitig fragen müssen. Wobei ich mir auch hier die Frage stelle, ob man als Student eine Hochschule einfach mal so nach einem Stipendium fragt…

Der Turbo-Student hat sein Vorgehen mit dem Dreier-Team und die Verkürzung der Studienzeit zwar mit der Hochschule abgesprochen, dabei aber nie die Frage nach den Studiengebühren angesprochen. In diesem Fall hat sich seine Leistung finanziell nicht ausgezahlt, wobei Marcel Pohl bereits nach dem ersten Urteil im Juli zahlreiche Angebote erhielt.

Pohl will Studiengebühren selbst zahlen

Nach der Werbeabsage der FOM haben die drei Freunde ihre Geschichte über den „Flotten Dreier“ erfolgreich in mehreren Medien veröffentlicht. Diese berichteten nach dem Urteil des Amtsgerichts immer sehr wohlwollend über das schnelle Studium und die juristische Auseinandersetzung mit der Fachhochschule.

Für Marcel Pohl fiel das Medienecho durchweg positiv aus. Fast hatte es schon etwas vom Kampf David gegen Goliath und dem fleißigen Studenten, der für das schnelle Studieren auch noch bestraft wird. Mindestens sechs private Spender hätten ihm daraufhin angeboten, die Schulden bei der FOM zu übernehmen.

Bereits im Juli ließ Pohl jedoch verlauten, dass er solche Angebote nicht annehmen und dann lieber mit seinen Freunden eine Stiftung zur Förderung hochbegabter Studenten gründen wolle.

Bachelor, Master, jetzt der Doktor

Auch wenn Marcel Pohl nun doch die Gesamtkosten des Bachelor- und Masterstudiengangs tragen muss, hindert es ihn nicht daran, noch einen Schritt weiterzugehen und einen Doktor draufzusetzen. Schließlich haben ihm die „Schnell-Lern-Methoden“ nicht nur zu seinenm Bachelor- und Master-Coup verholfen. Das Express-Studium habe laut seiner Aussage zudem dazu beigetragen, dass auch langfristig eine Menge hängengeblieben ist. Entscheidend dabei sei der direkte Nutzen für den Beruf.

Obwohl Pohl keine wissenschaftliche Karriere plant, scheint noch mehr Potential in ihm zu stecken, das er jetzt nutzt. So nimmt er seit Oktober 2011 an der University of Gloucestershire am berufsbegleitenden DBA-Programm mit dem Abschluss Doctor of Philosophy (PhD) teil.

Er kann es halt einfach nicht lassen … 🙂 Immerhin hat er als voraussichtliches Ende seines Doktors September 2015 angegeben. Hier gönnt er sich scheinbar also etwas mehr Zeit, auch wenn er sicherlich das Zeug hätte, den Titel fixer über die Bühne zu bringen.

Fazit: Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich!

Nicht nur zu schnelles Autofahren, auch Studieren kann ziemlich teuer werden. Dies gilt vor allem für kostenintensive Fernstudiengänge an Privathochschulen. Wer sich daher mit dem Gedanken herumtreibt, ein nebenberufliches Fernstudium aufzunehmen, sollte vorher dringend einen Blick ins Kleingedruckte werfen.

Besonders die Hinweise zu den Studiengebühren und dem Kündigungsrecht sind sorgfältig zu ergründen. Hier muss man oftmals mehrmals nachlesen, da die Formulierungen nicht immer präzise und deutlich sind. Zwar hätte man aus dem Anmeldeformular der FOM herauslesen können, dass es sich bei den Studiengebühren um einen fixen Gesamtpreis handelt und dass sich das Kündigungsrecht nur auf einen Studienabbruch bezieht, doch so eindeutig war die Formulierung nun auch nicht.

Deutlich wäre, wenn drin stünde: „Sie müssen immer die Gesamtkosten des Studiengangs bezahlen, egal, wie lange sie studieren oder ob sie den Betrag auf einmal oder in Raten zahlen„. Und „Eine Kündigung des Vertrages und Einstellung der Zahlungen sind nur bei Studienabbruch zulässig„. Das hätte man wenigstens verstanden.

Ich habe mal nachgeschaut, wie es andere Fernstudien-Anbieter formuliert haben. Die Europäische Fernhochschule Hamburg (Euro-FH) macht es in puncto Studiengebühren etwas deutlicher:

„Die Euro-FH berechnet für ihre Dienstleistungen Studiengebühren. […] Bei den dort angegebenen Gesamtkosten eines Studiengangs handelt es sich jeweils um Festpreise, die für eine erfolgreiche oder erfolglose Absolvierung eines Studiengangs zu zahlen sind. Die erfolgreiche Beendigung des Studiums vor Ablauf der Regelstudienzeit führt somit nicht zu einer Reduzierung der Studiengebühren.“

Man muss die Studiengebühren also auch zahlen, wenn man den Studiengang absolviert, aber den Abschluss (aus welchen Gründen auch immer) nicht geschafft hat.

Auch die Wilhelm-Büchner Hochschule macht es im Kleingedruckten ihres Anmeldeformular deutlich:

„Die angegebene Studiendauer ist eine Regelstudienzeit, die unterschritten oder überschritten werden darf. Eine Unterschreitung der angegebenen Studiendauer berechtigt nicht zur Minderung der Studiengebühr.“

Auch interessant ist der Zusatz der AKAD, falls die Gebühren vom Arbeitgeber oder einer anderen Person bezahlt werden. Dort steht:

„Bezahlt mein Arbeitgeber oder eine andere Person die Gebühren und stellt diese/r die Zahlungen ein, übernehme ich die weitere Bezahlung der Gebühren sowie eventuelle Rückstände.“

Auch auf diesen Fall (z.B. bei Kündigung) sollte man sich rechtzeitig einstellen und sich ggf. durch einen Vertrag mit dem Arbeitgeber finanziell absichern. Denn wie so häufig wird das Kleingedruckte oftmals erst dann intensiv gelesen, wenn es schon zu spät ist.

Daher gilt gerade bei einem teuren Vorhaben, wie einem Fernstudium: Langsam lesen, nach Stichwörtern schauen, besser grundsätzlich alles in Frage stellen  und bei Unklarheiten den Vertragspartner um Aufklärung bitten. Denn wie heißt es gemäß dem Vorsorgeprinzip so schön: Vorsicht ist besser als Nachsicht ;)!

Über den Autor

Alicia
Hier schreibt Alicia, 36 aus dem schönen Geesthacht an der Elbe. Im WS 2010/11 habe ich ein WiWi-Fernstudium an der Fernuni-Hagen begonnen - Und bereits nach 18 Monaten erfolgreich abgebrochen. Die Gründe: Eine voreilige Entscheidung, berufliche Veränderungen und die Einsicht, dass nicht jeder der geborene Fernstudent ist. In meinem Blog berichte ich über persönliche Erfahrungen, Eindrücke, Probleme und Fragen aus meiner Fernstudienzeit, sowie allgemeine Informationen und News rund um das Thema Fernstudium und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge. Mein Ziel ist es, Studieninteressierte bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen, damit das Projekt Fernstudium auch ein nachhaltiger Erfolg wird.

1 Kommentar zu "Urteil: Volle Studiengebühren trotz Turbo-Studium"

  1. Interessante Fallstudie, Alicia. An solchen Fällen zeigt sich regelmäßig, wie sich theoretische und praktische Intelligenz gegenüberstehen. Die drei haben sich so gut organisiert und Lernmaterialien und Vorlesungen im Aufwand von jeweils 300 CP gelesen und angehört. Dabei haben es alle drei versäumt, ihre Verträge mit der Hochschule zu lesen. Angesichts einer solchen „Leistung“ würde ich zögern, diese Turbostudenten überhaupt in meinem Unternehmen, oder in den Unternehmen aller Menschen, die mir etwas bedeuten, zu beschäftigen.

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